Session 2005/2006
Michael III & Birgit III
Prinzenpaar der Stadt Hagen 2005/2006!
Natürlich erließ auch Prinz Michael III 11 Närrische Gesetze:
Die 11 närrischen Gesetze seiner Tollität ,
Prinz Michael III.
gegeben zu Hagen am 03.08.2005
§1 Hiermit erklären wir den Rosenmontag zum amtlichen regionalen Feiertag für ganz Hagen . Alle Betriebe mit Ausnahme derjenigen der Gastronomie sind an diesem Tage bei Strafandrohung geschlossen zu halten , damit die Mitarbeiter ungestört feiern können.Lediglich Betriebe des täglichen Bedarfes wie z.B. Lebensmittelgeschäfte dürfen auf Antrag von 11 Uhr 11 an für maximal 111 Minuten , also bis 13 Uhr 02 , öffnen .
Es soll ja niemand an diesem Tage hungern müssen .
§2 Damit überhaupt gefeiert werden kann , wird den Hagener Banken auferlegt , jedem volljährigen Hagener Bürger sofort ein zinsloses Darlehen in Höhe von 111,- € zu bewilligen , rückzahlbar an dem Tage , an welchem in Hagen wieder Vollbeschäftigung herrscht . Bitte pünktlich , denn es sollen ja keine unnötigen Kosten entstehen .
§3 Alle an den tollen Tagen bereits vormittags geöffneten Gaststätten werden hiermit verpflichtet , pünktlich um 11 Uhr 11 eine Lokalrunde Freibier auszuschenken . Natürlich nur 0,2 l pro Kopf , es soll sich ja niemand betrinken .
§4 Aktiv feiernden Karnevalisten wird ein bezahlter Sonderurlaub von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch gewährt , jedoch nur gegen Vorlage von Eintrittskarten zu mindestens einer Karnevalsveranstaltung während dieser Zeit . Es soll ja Leute geben , die die Infektion mit dem „Bazillus carnevaliensis“ sonst einfach simulieren würden .
§5 Die in der Innenstadt überreichlich vorhandenen Anwohnerparkplätze werden am Rosenmontag als allgemein nutzbare Parkplätze ausgewiesen , und zwar ohne die übliche zeitliche Begrenzung auf eine Stunde durch Einsatz der Parkscheibe . Es soll ja niemand kilometerweit bis zum Zugweg laufen müssen , während z. B. die auf Höhe der ehemaligen Stadtringklause eingerichteten Anwohnerparkplätze sowieso meistens leerstehen .
§6 Sollte , was vorkommen könnte , ein mit eigenem Fahrzeug angereister auswärtiger Zugbesucher aus alkoholtechnischen Gründen Probleme mit der Heimreise haben , so wird er gegen Vorlage der Kfz.-Papiere und des Autoschlüssels von der Polizei kostenlos nach Hause gefahren und auch am nächsten Tage wieder abgeholt . Es soll ja in der Nachbarschaft nicht heißen , die Hagener verstünden sich nur auf trockenen Humor !
§7 Um die Problematik der §§ 5 und 6 möglichst von vornherein auszuschließen , werden hiermit die Hagener Straßenbahn AG und die Deutsche Bahn AG verpflichtet , während der tollen Tage Busse und Bahnen rund um die Uhr fahren zu lassen , und zwar im 3-Minuten-Takt in alle Richtungen . Es soll ja in der Karnevalszeit niemand mit dem Auto fahren müssen .
§8 Aufgrund des in Hagen herrschenden Mangels an Saalbauten mit einem Fassungsvermögen zwischen 200 und 400 Personen steht während der gesamten Session Veranstaltern von Prunk- und Galasitzungen kostenlos der Ratssaal zur Verfügung . Der soll ja angeblich ohnehin an Narreteien aller Art gewöhnt sein .
§9 Bekanntlich übergibt der Oberbürgermeister am Rosenmontag die Schlüsselgewalt und somit die Bürde seines Amtes an das Hagener Prinzenpaar . Es wird jedoch hiermit ausdrücklich angeordnet , daß er in seiner zweiten Eigenschaft als Verwaltungschef im Dienst bleibt . Es soll ja niemand annehmen , wir könnten in Hagen auch nur zeitweise auf irgend jemanden verzichten , der freiwillig arbeitet .
$10 Um dem Verwaltungschef trotz des vorübergehenden Verlustes seiner Oberbürgermeisterwürden das ihm zustehende Gewicht zu verleihen , ernennen wir ihn kraft unserer närrischen Autorität zum Präsidenten der neu zu gründenden Karnevalsgesellschaft Blau-Gelb Eiche Hagen . Zu Mitgliedern dieser Gesellschaft werden hiermit per Dekret sämtliche Mitarbeiter der Hagener Verwaltung ernannt , sofern sie sich während der tollen Tage an ihrem Arbeitsplatz befinden . Das soll tatsächlich vereinzelt vorkommen .
§11 Um die neue Gesellschaft nach außen hin sichtbar werden zu lassen , sind sämtliche zwischen Rosenmontag und Aschermittwoch verfaßten amtlichen Schreiben mit „Hagau ! Lo gohn !“ zu unterzeichnen . Das soll auch für dieses Regelwerk gelten .
Darum :
Hagau ! Lo gohn !